Fahrzeugart
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.