BF17

Solltest Du Dich für das begleitete Fahren Interessieren, kannst Du Dich mit 16 ½ Jahren zum Führerschein anmelden.

Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Führerschein Prüfung darfst Du ab Deinem 17. Lebensjahr in Begleitung fahren.

Deine eingetragene Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre ununterbrochen den PKW Führerschein besitzen und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Solltest Du weitere Fragen haben melde Dich bei uns!