Fahrzeugart
Lastzüge
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Theoretische Ausbildung |
|
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Bei Vorbesitz von Klasse C |
| Grundunterricht | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 4 |
Gesamt |
10 |
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) | |
Praktische Ausbildung |
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| Mindestumfang der Sonderfahrten | Beim Vorbesitz von Klasse C |
Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden | ||
| Solo | Zug | gesamt | ||
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3 | 5 | 8 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FarschAusbO) | 2 | 1 | 2 | 3 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 0 | 3 | 3 |
Gesamt |
10 |
4 |
10 |
14 |
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen